Hotspot-Anbieter: Haftung beim Mißbrauch abgeändert

Die sogenannte Störerhaftung für HOTSPOT-Anbieter wurde durch den Bundesgerichtshof in seinem Gesetzestext abgeändert. Dies wirkt sich auch für Privatanwender positiv aus, welche Opfer von Mißbräuchen (z.B. Tauschbörsen) durch Besucher sind.

Gut beschrieben ist das ganze auf folgendem Link: Handelsblatt: Besitzer von Internet-Anschlüssen haften nicht für Gäste

 

 

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